F.A.Q.
FAQ –Häufige Fragen rund um den Winterdienst
Schnelle Antworten auf häufige Fragen.
Was tun, wenn der Vorgarten voller Schnee ist?
Schnee im Vorgarten ist nicht zwingend räumpflichtig – wichtig sind vor allem Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche. Damit Sie Ihr Grundstück in Hamburg, Stade, Buxtehude oder der Umgebung sicher betreten können, übernehmen wir auch die Schneeräumung von Vorgartenwegen oder privaten Flächen.
Wer ist für das Schneeräumen zuständig?
In den meisten Gemeinden – auch in Buxtehude, Stade und Hamburg – sind die Grundstückseigentümer oder Mieter verpflichtet, Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. Wir übernehmen diese Pflicht zuverlässig für Sie und sorgen dafür, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Muss ich schon früh morgens räumen?
Ja. In Norddeutschland gilt, dass Gehwege werktags ab ca. 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein müssen. Unser Winterdienst-Team ist deshalb bereits in den frühen Morgenstunden im Einsatz.
Wie oft muss gestreut werden?
So oft, wie es nötig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei anhaltendem Schneefall oder starkem Frost kann mehrmals am Tag gestreut werden. Wir überwachen die Wetterlage kontinuierlich und passen unsere Einsätze flexibel an.
Übernimmt der Winterdienst auch private Zufahrten oder Parkplätze?
Ja. Neben öffentlichen Gehwegen räumen wir auch private Zufahrten, Stellplätze und Firmengelände. Auf Wunsch erstellen wir individuelle Vereinbarungen, damit Ihre Flächen immer verkehrssicher sind.